Ich befinde mich gerade im Bewerbungsprozess und bin dabei die Stellenanzeigen zu checken und Anschreiben auszuarbeiten um möglichst schnell wieder einen neuen Job zu finden, nachdem mein alter Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste. Immerhin hat mein damaliger Chef noch kurzfristig zu Zeit gefunden um mir ein entsprechendes Arbeitszeugnis auszuarbeiten, welches in die Bewerbungsunterlagen ja normalerweise mit hinein gehört.
Jeder, der sich schon mal ein Arbeitszeugnis hat ausstellen lassen, wird um die Problematik mit der geheimen Notenvergabe durch den Arbeitgeber wissen – was auf den ersten Blick noch gut klingt, kann sich nämlich durchaus als Kritik am Mitarbeiter und seiner Leistung entpuppen. Meist werden hier indirekt die Schulnoten von 1 bis 6 vergeben, welche mit den verschiedensten Formulierungen umschrieben werden. Wer hier gern wissen möchte, was denn der Vorgesetzte tatsächlich in die Beurteilung geschrieben hat, kann die Aussagen zwischen den Zeilen mit entsprechender Fachliteratur entschlüsseln. Wenn man sich hier mit Formulierungen im Arbeitszeugnis jedoch nicht einverstanden zeigt, darf der ausstellende Vorgesetzte oder Personalsachbearbeiter jedoch durchaus darauf angesprochen werden, schließlich sollte das Arbeitsverhältnis möglichst in beiderseitigem Einverständnis enden und Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht im Schlechten auseinander gehen. Gab es hingegen Streit oder Ungereimtheiten mit dem Vorgesetzten oder dem Unternehmen, wirkt sich das leider auch oft negativ auf das Arbeitszeugnis aus, wo dann zwischen den Zeilen versteckte Kritik geäußert wird. Fühlt man sich hier zu Unrecht beurteilt – persönliche Differenzen haben im Arbeitszeugnis nichts verloren – und der Aussteller ist nicht zum Klärungsgespräch bereit, bleibt Arbeitnehmern meist jedoch nur der juristische Weg um ihre Interessen entsprechend durch zu setzen.