Kreditkarten stellen eine besonders bequeme Zahlungsmöglichkeit dar und werden auch in Deutschland immer häufiger eingesetzt. Ich habe mir, da ich sehr oft im Internet bestelle und zudem in diesem Jahr eine Weltreise plane, nun auch eine solche bargeldlose Zahlungskarte zugelegt. Die Kreditkarte ist hier stets im Format einer Scheckkarte gehalten und je nach Kartenanbieter verschiedenartig bedruckt. Anbieter übergreifend sind auf einer Kreditkarte aber in jedem Fall der Name des Karteninhabers, die Kartennummer und Prüfziffer hinterlegt, welche hier stets auf der Karte hinterlegt sein müssen. Die Prüfziffer ist aus Gründen der Sicherheit immer auf der Karte hinterlegt, damit auch bei unterschriftsfreien Transaktionen – z.B. bei Internetbestellungen – eine größtmögliche Sicherheit gegeben ist. Auf der Rückseite der Kreditkarte ist eine weitere Prüfziffer vermerkt und ein Magnetstreifen angebracht. Der Magnetstreifen wird mit Hilfe eines Kartenlesegerätes bei der Bezahlung ausgelesen – hierauf sind alle erforderlichen Angaben zum Karteninhaber hinterlegt. Auf der Rückseite der Kreditkarte befindet sich zudem ein noch leeres Feld, auf welchem der Karteninhaber dann seine Unterschrift zu hinterlegen hat. Die Unterschrift wird bei der Bezahlung immer mit der Signatur auf dem Kassenbon abgeglichen. Grundsätzlich wird die Kreditkarte im Geschäft zunächst ausgelesen und wenn vom Karteninstitut eine entsprechende Freigabe erteilt wurde, die Zahlung dementsprechend eingeleitet. Im Anschluss an diese Zahlung wird die eigentliche Transaktion eingeleitet und die erforderlichen Daten des Kunden an sein Kreditkarteninstitut übermittelt – hier erfolgt schließlich die Begleichung des Rechnungsbetrages. Kunden haben mit diesem Zahlungsprozess nichts mehr zu tun und bekommen dann am Ende des Rechnungszeitraumes eine Abrechnung ihres Institutes über die fällige Gesamtsumme zugestellt.
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